Bewerbung für den Master Biodiversität & Ökologie
Studienabschluss
Im Masterstudiengang "Biodiversität und Ökologie" wird der Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) erworben.
Vorlesungssprache
Vorlesungssprachen im Masterstudiengang "Biodiversität und Ökologie" sind Deutsch und Englisch.
Studienbeginn & Regelstudienzeit
Eine Zulassung zum Masterstudiengang "Biodiversität und Ökologie" ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
Bewerbungsfristen
- Studienbeginn im Wintersemester: 15. März bis 31. Mai (Nachreichfrist bis 15. August)
- Studienbeginn im Sommersemester: 15. September bis 30. November (Nachreichfrist bis 15. März)
Wichtig: Falls Sie beim Einreichen der Bewerbung die Zulassungsbedingungen noch nicht erfüllt hatten (z.B. zu wenig Leistungspunkte), können Sie bis zum 15.8. bzw. 15.3. Unterlagen nachreichen, um zugelassen zu werden.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Für den Masterstudiengang "Biodiversität und Ökologie" sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen) erforderlich.
Zulassung
Das Aufnahme- bzw. Eignungsverfahren ist in der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang "Biodiversität und Ökologie" in § 2 und Anhang 3 geregelt.
Der Studiengang richtet sich primär an Absolvent*innen der Bachelorstudiengänge "Biologie" und "Geoökologie" (mit mindestens einem Wahlpflichtmodul aus der Biologie). Studierende, die diese Studiengänge mindestens mit der Note "gut" (2,5 oder besser) abgeschlossen haben, sind für den Studiengang geeignet und werden ohne weitere Auflagen zugelassen. Für die Zulassung müssen mindestens 133 Leistungspunkte aus dem Bachelorstudium erworben worden sein. Unterlagen können bis zu den genannten Fristen nachgereicht werden (s.o.); das Bachelorzeugnis ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzureichen.
Absolvent*innen, die nicht die Bachelorstudiengänge "Biologie" oder "Geoökologie" (mit mindestens einem Wahlpflichmodul aus der Biologie) oder fachlich äquivalente Studiengänge absolviert haben, oder die nicht die Note „gut“ erreicht haben, durchlaufen ein Eignungsverfahren. Dieses Eignungsverfahren ist in der Prüfungs- und Studienordnung (Anhang 3) geregelt. Bitte beachten Sie, dass Reisekosten (insbesondere Aufwendungen für die Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung), die anlässlich der Teilnahme am Eignungsverfahren entstehen, nicht von der Universität Bayreuth übernommen werden.
Hinweis zur 133-Leistungspunkte-Regelung:
Diese Regelung ist so zu verstehen, dass bis spätestens zum Ende der Nachreichfrist am 15. August bzw. 15. März nachzuweisen ist, dass Lehrveranstaltungen entsprechend dem Studienprogramm von 5 Semestern erfolgreich absolviert wurden. Dazu tragen selbstverständlich auch die Lehrveranstaltungen bei, die von Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, aber nicht benotet werden.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung zum Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" erfolgt online via CAMPUSonline. Bayreuther Studierende sollten sich direkt mit Ihrem CAMPUSonline-Account bewerben. Auswärtige Studieninteressierte können sich in CAMPUSonline ein Basiskonto anlegen und darüber die Bewerbung durchführen (Hilfe CAMPUSonline).
Einzureichende Dokumente
Bei der online-Bewerbung sind folgende Dokumente hochzuladen:
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht
- Leistungsübersicht des Bachelorstudiums (Transcript of Records) mit bisheriger Durchschnittsnote und mit Fächer- und Notenübersicht
- falls bereits vorhanden, das Studienabschlusszeugnis
- falls das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, eine Modulaufstellung aus dem vorangegangenem Studium, für die noch keine Leistungsnachweise vorliegen
- falls vorhanden der Nachweis über fachspezifische Zusatzqualifikationen (z.B. Berufsausbildungen, Auszeichnungen, Praktika, Stipendien, Auslandsaufenthalte, besondere Sprachkenntnisse)
- für Bewerber*innen aus dem Ausland: Sprachnachweis Deutsch Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen)
Hinweis an auswärtige Bewerber*innen: Nicht alle Prüfungsämter weisen auf der Leistungsübersicht (Transcript of Records) eine gewichtete Durchschnittsnote aus. Falls diese Note fehlt, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte unbedingt eine Berechnung Ihrer Durchschnittsnote bei, die sich aus den einzelnen Modulnoten gewichtet nach Leistungspunkten ergibt. Bitte geben Sie auch an, wie viele unbenotete Leistungspunkte Sie erworben haben.
Nützliche Links
CAMPUSonline |
Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth |
International Office der Universität Bayreuth |
Tipps für das Erstsemester |
Fachschaft Biologie, Chemie und Geowissenschaften |